Aktuell

Achtung vor Flur- und Waldbrand: Feuern verboten!

17. Juli 2026
Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.

Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Die Einschätzung der Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen ist eindeutig: Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen.

Deshalb gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet:

  • Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Entzünden Sie kein Feuerwerk.
  • Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn.

Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Das sind konkret die Feuerwerke in Rorschach (31. Juli 2026) und Rapperswil-Jona (7. und 8. August 2026).

Die aktuellen Informationen und Verhaltensempfehlungen findet die Bevölkerung hier:

Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.

Abfeuern von privatem Feuerwerk
Wer Feuerwerk abfeuert soll bitte die Überreste und den Abfall (Vulkane, Streichhölzer usw.) und falls noch auffindbar, auch Raketen, am nächsten Tag zusammensuchen und selber entsorgen. Liegenlassen ist nicht erlaubt!

Die Sicherheits-Abstände für Feuerwerk sind unbedingt einzuhalten und auf parkierte Autos ist Rücksicht zu nehmen. Vielen Dank!

Kehrichtcontainer im Glummis
Die Gemeinde Quarten hat mit Schreiben vom 12. Mai 2025 alle Anwohner informiert, dass der Kehrichtcontainer im Glummis ab sofort am gleichen Standort steht wie in den Wintermonaten. Der Kehricht muss somit dauerhaft in die Sammelstelle an der Gafadurastrasse gebracht werden. Der Grünabfall-Container bleibt weiterhin im Glummis und wird regelmässig geleert.

Der Kehricht-Container wurde umbeschriftet mit "Grüngut-Abfuhr" und steht als zweiter Grüngut-Container im Glummis.
 
Parkverbot auf den Strassen der RGM
Wir möchten sie an dieser Stelle auf das geltende Parkverbot auf der ganzen Männisstrasse, der Ringstrasse und im Glummis aufmerksam machen. Die Vorbotstafel steht am Eingang zu unseren Privatstrassen. Leider wurde das Parkverbot in letzter Zeit missachtet. Die Fahrzeuge der Rettungsdienste, der Feuerwehr und der Grüngutabfuhr müssen jederzeit ungehinderte Zufahrt haben. Und nicht zuletzt sind freie Strassen wichtig für die Schneeräumung.
 
Ihre Beiträge sind herzlich willkommen!
Falls Sie etwas gelesen, gesehen oder gehört haben das uns auch interessiert dann senden Sie Ihre Mitteilung bitte an felix.bosshart@bluewin.ch. Vielen herzlichen Dank!